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Ihre Angelegenheit – unsere Priorität

Wir verstehen den Menschen,
nicht nur die Vorschriften

Radca prawny – portret

ÜBER UNS

Die Rechtsanwaltskanzlei von Rechtsanwalt Paweł Noworolnik und Rechtsanwalt Lucyna Łuczak‑Noworolnik ist ein Team qualifizierter Juristen, das eine umfassende rechtliche Betreuung von Unternehmern und Privatpersonen anbietet. Dank langjähriger Erfahrung und ausgezeichneter Kenntnis der Marktrealitäten gewährleisten wir eine zuverlässige und wirksame Bearbeitung der uns anvertrauten Mandate. Die Kanzlei entstand aus der Überzeugung, dass rechtliche Beratung höchster Qualität nicht mit der Anonymität großer Anwaltskonzerne einhergehen muss.

Unsere Mission

Unsere Mission ist es, unseren Mandanten einen professionellen Rechtsschutz zu gewährleisten und dabei spezialisiertes Fachwissen mit persönlichem Engagement und einer individuellen Herangehensweise an jede Angelegenheit zu verbinden.

LEISTUNGEN

Unsere Kompetenzbereiche

Wir gründen und wandeln Gesellschaften um, erstellen die gesellschaftsrechtliche Dokumentation und beraten in der laufenden Geschäftstätigkeit, bei Gesellschafterstreitigkeiten, der Haftung von Vorstandsmitgliedern (Geschäftsführerhaftung) sowie bei der Liquidation von Gesellschaften. Wir betreuen ebenfalls ausländische Unternehmen und begleiten sie insbesondere beim Eintritt in den polnischen Markt. Wir führen rechtliche Prüfungen (Legal Due Diligence) vor M&A-Transaktionen durch, verhandeln Investitions- und Gesellschaftervereinbarungen und betreuen Gesellschafter- sowie Hauptversammlungen, einschließlich der virtuellen Durchführung mittels elektronischer Kommunikationsmittel.

Wir leisten Unterstützung in jeder Phase eines Bauvorhabens – von der Vertragsgestaltung über die Einholung behördlicher Genehmigungen und die Vertretung vor Behörden bis zur Beilegung von Streitigkeiten. Wir beraten Bauherren, Bauträger (Developer) und ausführende Unternehmen. Wir führen ferner Rechtsstreitigkeiten betreffend Mängel an Bauwerken, Vertragsstrafen, Endabrechnungen sowie die gesamtschuldnerische Haftung des Bauherrn gegenüber Nachunternehmern und vertreten die Parteien in Verfahren vor den Bauaufsichtsbehörden.

Wir gewährleisten eine umfassende rechtliche Betreuung bei Transaktionen, Investitionen, der Vermarktung sowie der Verwaltung von Immobilien. Wir prüfen den rechtlichen Status der Immobilie (Due Diligence), identifizieren Risiken, gestalten und verhandeln Verträge und vertreten unsere Mandanten gegenüber Notaren und Behörden der öffentlichen Verwaltung. Wir beraten zudem in Grundbuchangelegenheiten, in Fragen von Dienstbarkeiten und der Aufhebung des Miteigentums; im Streitfall vertreten wir unsere Mandanten in jeder Verfahrensphase vor den ordentlichen Gerichten.

Wir betreuen Gesellschaften des Eisenbahnsektors, die in den Bereichen Produktion und Zertifizierung tätig sind, in Fragen der Marktregulierung, der Konzessionen, der Beförderungsverträge, der Infrastrukturinvestitionen sowie branchenbezogener Streitigkeiten.

Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung für Marketingagenturen und sorgen für die vollständige Konformität der Werbekampagnen mit den Vorschriften des Verbraucherschutzes und des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Wir gestalten und verhandeln präzise Verträge mit Influencern (sog. Influencer-Marketing) und sichern wirksam die Rechte am eigenen Bild sowie die Übertragung der Urhebervermögensrechte ab. Wir beraten ferner zu den Kennzeichnungspflichten werblicher Inhalte gemäß den Leitlinien des Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK), zum Schutz personenbezogener Daten in Kampagnen (DSGVO/RODO) sowie in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Urheberrechten.

Wir beraten Marktteilnehmer des polnischen Wett- und Glücksspielmarktes im gesamten Umfang der Regulierungen, die sich aus dem Glücksspielgesetz vom 19. November 2009 (konsolidierte Fassung: Dz.U. 2025, Pos. 595 in der jeweils geltenden Fassung) ergeben. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erlangung von Konzessionen oder Erlaubnissen des Finanzministers, einschließlich der Erstellung der vollständigen Antragsunterlagen, insbesondere beim Nachweis der gesetzlich vorgesehenen Kapital-, Organisations- und Technikvoraussetzungen. Wir betreuen ferner Verfahren der Verlängerung von Erlaubnissen, der Änderung von Spielordnungen sowie die laufenden Beziehungen der Betreiber zum Finanzministerium und zur Nationalen Steuerverwaltung (Krajowa Administracja Skarbowa). Wir beraten zudem in Fragen der Werbung und des Sponsorings von Wetten – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Beschränkungen – in Angelegenheiten der Spielerregistrierung, der Identitätsverifizierung sowie der Geldwäscheprävention (AML); im Falle der Einleitung von Kontrollverfahren oder der Verhängung von Geldbußen vertreten wir die Betreiber vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten.

Wir helfen Unternehmern, die Kontrolle über ihre Finanzen zurückzugewinnen, indem wir Insolvenz- und Sanierungsverfahren professionell führen. Wir vertreten Schuldner in Verhandlungen mit Gläubigern und verfolgen das Ziel des Vermögensschutzes sowie der Findung vorteilhafter Lösungen. Wir beraten bei der Wahl des optimalen Verfahrenswegs aus den im polnischen Sanierungsrecht (Prawo restrukturyzacyjne) vorgesehenen Optionen – des Verfahrens zur Bestätigung des Vergleichs, des beschleunigten Vergleichsverfahrens, des Vergleichsverfahrens sowie des Sanierungsverfahrens – und vertreten zudem Vorstandsmitglieder in Verfahren betreffend ihre Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, einschließlich des Entlastungsgrundes der rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrags. Wir betreuen ferner Gläubiger in Insolvenz- und Sanierungsverfahren – wir melden Forderungen an, nehmen an Gläubigerversammlungen und Abstimmungen über den Vergleich teil und fechten erforderlichenfalls für den Mandanten ungünstige Entscheidungen des Richter-Kommissars (Sędzia-Komisarz) und des Insolvenzgerichts an.

Wir vertreten natürliche Personen, die keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, im gesamten Insolvenzverfahren – von der ersten Analyse der Vermögensverhältnisse des Mandanten über die Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags über das Nationale Schuldnerregister (Krajowy Rejestr Zadłużonych – KRZ) bis hin zur Festlegung und Umsetzung des Gläubigerbefriedigungsplans (Tilgungsplan). Unsere Unterstützung endet nicht mit der bloßen Eröffnung des Insolvenzverfahrens – wir begleiten unsere Mandanten auch während des durch den Insolvenzverwalter (Syndyk) geführten Verfahrens sowie bei der Erstellung der Forderungstabellen, der Verteilungspläne der Insolvenzmasse und sämtlicher mit dem Verfahren zusammenhängender Schriftsätze. Insbesondere vertreten wir den Schuldner in der Verhandlung über die Festlegung des Tilgungsplans, in der das Gericht festlegt, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum der Schuldner seine Verbindlichkeiten zu bedienen hat und welcher Teil nach Erfüllung des Plans erlassen wird. Während der Durchführung des Tilgungsplans überwachen wir die Berichtspflichten des Schuldners und stellen im Falle einer Verschlechterung seiner Lebenssituation Anträge auf Änderung des Tilgungsplans oder dessen Aufhebung und Erlass der Verbindlichkeiten und führen das Verfahren letztlich zum gerichtlichen Beschluss über die Feststellung der Erfüllung des Tilgungsplans und den Erlass der verbleibenden Verbindlichkeiten (was für unsere Mandanten eine vollständige und dauerhafte Entschuldung bedeutet).

Wir vertreten Beschuldigte, Angeklagte sowie Verletzte in Straf- und Steuerstrafverfahren, insbesondere im Bereich der sog. White-Collar Crimes (Wirtschaftsstrafrecht). Wir gewährleisten Unterstützung in jeder Phase des Verfahrens. Wir handeln bereits ab den ersten Verfahrenshandlungen – Festnahme, Durchsuchung oder Vernehmung als Zeuge – bis hin zum Vollstreckungsverfahren, einschließlich Verfahren der bedingten vorzeitigen Entlassung, der Strafvollstreckungsaufschiebung sowie der Verkürzung von Nebenstrafen.

Langjährige Erfahrung und praxisnahe Kenntnis des Steuerrechts ermöglichen es uns, die Interessen von Steuerpflichtigen in Streitigkeiten mit den Finanzbehörden und mit den Zoll- und Finanzbehörden wirksam zu schützen. Beharrlich und konsequent streben wir in jeder Phase eine für den Mandanten zufriedenstellende Entscheidung an. Wir bieten zudem eine professionelle steuerliche Analyse von Verträgen sowie eine rechtssichere und vorschriftskonforme Abwicklung komplexer internationaler Transaktionen mit Bezug zur Umsatzsteuer (VAT). Wir vertreten unsere Mandanten in Kontroll-, Steuer- und Verwaltungsgerichtsverfahren.

Wir unterstützen Ausländer bei der Aufenthaltslegalisierung, beim Erwerb von Arbeits- und Aufenthaltstiteln (Aufenthaltskarten) sowie bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft. Wir vertreten Mandanten in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren und beraten Arbeitgeber sowie Zeitarbeitsagenturen, die Ausländer in Polen und im Ausland beschäftigen. Wir betreuen ferner Verfahren der Arbeitnehmerentsendung innerhalb der Europäischen Union, Anträge auf Erteilung des Aufenthaltstitels für langfristig Aufenthaltsberechtigte – EU sowie Angelegenheiten betreffend Ausweisung und Rückkehrverpflichtung vor dem Leiter des Ausländeramtes (Szef Urzędu do Spraw Cudzoziemców) und den Woiwodschaftsverwaltungsgerichten.

Wir sind auf die Vertretung von Kreditnehmern in Streitigkeiten über an Fremdwährungen indexierte und in Fremdwährungen denominierte Kreditverträge spezialisiert, insbesondere in Schweizer Franken (CHF). Wir prüfen die Verträge im Hinblick auf missbräuchliche Klauseln im Sinne des Art. 385¹ des polnischen Zivilgesetzbuches (k.c.) und führen die Verfahren in allen Verfahrensstadien. Wir machen Ansprüche auf Feststellung der Nichtigkeit des Kreditvertrags geltend, gestützt auf die gefestigte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Obersten Gerichts der Republik Polen (Sąd Najwyższy), und führen ferner die Abwicklung nach Vertragsbeendigung durch, einschließlich Verfahren auf Rückgewähr ungerechtfertigter Leistungen nebst gesetzlichen Verzugszinsen sowie der Verteidigung gegen Ansprüche der Banken auf das sogenannte Entgelt für die Kapitalnutzung.

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Fragen von Arbeitsverträgen, der Beilegung gerichtlicher und außergerichtlicher Streitigkeiten, Kündigungen, Arbeitsentgelten, Mobbing und Diskriminierung. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung von Arbeits- und Vergütungsordnungen, bei der Einführung von Verfahren gegen Mobbing sowie zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower-Verfahren) und in Angelegenheiten betreffend Wettbewerbsverbote, die materielle Haftung der Arbeitnehmer sowie den Betriebsübergang auf einen anderen Arbeitgeber.

Wir beraten öffentliche und nichtöffentliche Schulen, Kindergärten sowie Eltern im Bereich des Bildungsrechts. Wir unterstützen in Angelegenheiten der Lehrerhaftung, der Leistungsbewertung, der Aufnahme, der Pflichten der Bildungseinrichtungen sowie in Streitigkeiten mit den Schulaufsichtsbehörden (Kuratoria) und sonstigen Verwaltungsbehörden. Wir leisten Unterstützung sowohl im Tagesgeschäft als auch in Krisensituationen. Wir betreuen ferner Verfahren der Gründung und Umwandlung von Bildungseinrichtungen, Audits von Satzungen und internen Ordnungen und vertreten unsere Mandanten in streitigen Angelegenheiten vor den Woiwodschaftsverwaltungsgerichten und dem Obersten Verwaltungsgericht (Naczelny Sąd Administracyjny).

Rechtsanwalt Lucyna Łuczak-Noworolnik bietet professionelle außergerichtliche Mediationen in Familien-, Zivil-, Wirtschafts- und Arbeitssachen an. Es handelt sich um eine freiwillige, vertrauliche und neutrale Methode der Streitbeilegung außerhalb des Gerichts. Die Konfliktparteien treffen sich mit dem Mediator, der sie dabei unterstützt, eigenständig eine zufriedenstellende und tragfähige Vereinbarung zu erarbeiten. Die Mediation verkürzt die Verfahrensdauer erheblich (häufig 1–3 Sitzungen) und senkt die Kosten gegenüber dem gerichtlichen Weg. Die Mediationen werden in Präsenz oder online geführt und enden mit der Erstellung eines Vergleichs, der nach gerichtlicher Bestätigung Vollstreckungstitelqualität erlangt. Wir gewährleisten die umfassende Durchführung des Verfahrens – von der Anmeldung der Sache über die Mediationssitzungen (Einzel- oder Gemeinschaftssitzungen) bis hin zur Abfassung des Protokolls und gegebenenfalls des Mediationsvergleichs. Mediationen können sowohl auf der Grundlage einer Parteivereinbarung als auch infolge einer gerichtlichen Verweisung durchgeführt werden, wodurch unseren Mandanten ein langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren erspart bleibt.

Wir bieten eine umfassende rechtliche Betreuung ausländischer Investoren, die ihre Geschäftstätigkeit in Polen aufnehmen, mit besonderem Schwerpunkt auf Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum, aus den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie auf Investoren aus der Volksrepublik China. Wir beraten bei der Wahl der optimalen Rechtsform der Geschäftstätigkeit – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.), einfache Aktiengesellschaft (PSA), Aktiengesellschaft (S.A.) sowie Personengesellschaften – unter Berücksichtigung der steuerlichen, gesellschaftsrechtlichen und operativen Folgen jeder dieser Lösungen.

Wir führen den gesamten Market-Entry-Prozess durch: die Eintragung in das Landesgerichtsregister (Krajowy Rejestr Sądowy – KRS), die steuerlichen Anmeldungen (Steuer-Identifikationsnummer NIP, Umsatzsteuer VAT, VAT-UE für innergemeinschaftliche Transaktionen), die Eintragung in das Zentrale Register der wirtschaftlich Berechtigten (Centralny Rejestr Beneficjentów Rzeczywistych – CRBR), die Eröffnung von Bankkonten sowie die Erlangung sektoraler Konzessionen und Erlaubnisse. Wir gewährleisten eine laufende gesellschafts- und vertragsrechtliche Betreuung – die Erstellung von Handels-, Vertriebs- und Gewerbemietverträgen mit polnischen Vertragspartnern, Verrechnungspreise (Transfer Pricing), Quellensteuer, Strukturen der Gewinnrückführung (Repatriation) sowie komplexe umsatzsteuerliche Transaktionen unter Berücksichtigung des Nationalen E-Rechnungssystems (Krajowy System e-Faktur – KSeF). Wir unterstützen im Bereich des Arbeits- und Migrationsrechts: Arbeitnehmerentsendungen, Arbeits- und Aufenthaltstitel für Führungskräfte, Ordnungen sowie Verfahren zum Schutz von Hinweisgebern. Bei einer Entscheidung über den Rückzug aus dem polnischen Markt führen wir Liquidationsverfahren von Gesellschaften sowie Abmeldungen aus den zuständigen Registern durch. Wir kommunizieren mit unseren Mandanten in polnischer, englischer, deutscher, französischer und russischer Sprache; die Betreuung von Investoren aus der Volksrepublik China erfolgt in Zusammenarbeit mit Dolmetschern für Chinesisch.

Unser Standort

Termine im Stadtzentrum

Wir laden Sie zur Beratung in unser Büro im Herzen von Posen ein.

Die Rechtsanwaltskanzlei von Rechtsanwalt Paweł Noworolnik und Rechtsanwalt Lucyna Łuczak-Noworolnik
Stanisława Taczaka 23/2, 61-819 Poznań